Betreuungsvergütung
Sie zahlen wie bei einer Krippe oder Kindergarten einen monatlichen Pauschalbetrag an die Stadt Braunschweig.
Dieser Pauschalbetrag wird aus dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen errechnet.
In diesem Pauschalbetrag sind Ausfallzeiten wie Urlaub etc. berücksichtigt und bedarf keinerlei Kürzung Ihrerseits.
Ich erhalte eine Geldleistung vom örtlichen Jugendamt.
Mit diesem Gehalt sind abgegolten:
- erzieherische Leistungen
- Spiel-und Bastelmaterial
- Aufwendungen zur Unterkunft, Heizung und Beleuchtung etc.
"Aktuell erhebe ich keinen Zusatzbetrag" (Stand 1/2021)